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Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler

Nach einem Behandlungsfehler verändert sich oft das ganze Leben: Schmerzen, Operationen, Einschränkungen im Beruf und im Alltag. Geld macht das nicht ungeschehen. Das Schmerzensgeld soll dafür einen Ausgleich schaffen. Hier erfahren Sie, wonach Gerichte die Höhe bemessen und welche Beträge sie zuletzt zugesprochen haben.

Kurz beantwortet: Eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht. Gerichte bemessen den Betrag nach Schwere, Dauer und Folgen der Verletzung und orientieren sich an vergleichbaren Urteilen; grobes Verschulden kann den Betrag erhöhen (BGH, Urteil vom 08.02.2022 - Az. VI ZR 409/19). Die Spanne ist groß: 6.000 Euro für Schmerzen nach undichten Zahnkronen (LG Aachen, Urteil vom 04.02.2025 - Az. 15 O 1/23), 1.000.000 Euro für eine schwere Hirnschädigung nach versäumtem Notfallkaiserschnitt (LG Göttingen - Urteil vom 14. 08.2025, Az. 12 O 85/21).

Welcher Betrag in Ihrem Fall Aussicht hat, prüfen wir unverbindlich und kostenlos.

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Was Sie jetzt tun sollten

  1. Patientenakte anfordern: Sie haben Anspruch auf eine vollständige Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB).
  2. Gedächtnisprotokoll schreiben: Halten Sie den Behandlungsverlauf fest, solange Sie sich gut erinnern.
  3. Beschwerden dokumentieren: Notieren Sie Schmerzen, Arzttermine und Einschränkungen im Alltag – sie bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes mit.
  4. Nichts vorschnell unterschreiben: Eine Abfindungserklärung der Haftpflichtversicherung schließt weitere Forderungen meist endgültig aus.
  5. Fristen beachten: Ansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler erfahren haben (§§ 195, 199 BGB).

Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes

Sie erhalten Ersatz für Verluste, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind, und Genugtuung, indem der Fehler anerkannt wird. Zum weiteren Schadensersatz zählen insbesondere Verdienstausfälle, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, oder Ersatz des Haushaltsführungsschadens, der fiktiv festgesetzt wird. Sie müssen also keine Haushaltshilfe einstellen oder eingestellt haben. Sogar der Einbau eines Treppenliftes müsste Ihnen bei Bedarf finanziert werden.

Inhalt

  • Wofür gibt es Schmerzensgeld?
  • Kann Schmerzensgeld vererbt werden?
  • Wonach bemessen Gerichte die Höhe?
  • Warum steigen die Schmerzensgelder?
  • Welche Beträge haben Gerichte zugesprochen?
  • Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Wofür gibt es Schmerzensgeld?

Für wirtschaftliche Einbußen spricht das Gesetz Ihnen Schadensersatz zu. Das Schmerzensgeld gleicht dagegen körperliche und seelische Leiden aus. Zum weiteren Schadensersatz zählen insbesondere Verdienstausfall, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, und der Haushaltsführungsschaden, der fiktiv berechnet wird. Sie müssen also keine Haushaltshilfe eingestellt haben. Auch der Einbau eines Treppenlifts kann bei Bedarf zu ersetzen sein.

Der Bundesgerichtshof hat die doppelte Aufgabe des Schmerzensgeldes schon 1955 beschrieben: „Das Schmerzensgeld hat rechtlich eine doppelte Funktion. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden, für diejenige Lebenshemmung, die nicht vermögensrechtlicher Art ist. Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet.“ (BGH, Beschluss vom 06.07.1955 - Az. GSZ 1/55)

Kann Schmerzensgeld vererbt werden?

Ja. Stirbt ein Patient, gehen seine Ansprüche auf Schmerzensgeld für die Schmerzen, die er bis zu seinem Tod erlitten hat, auf seine Erben über. Daneben bestehen Ersatzansprüche für materielle Schäden und eigene Ansprüche der Angehörigen, etwa auf Hinterbliebenengeld.

Wonach bemessen Gerichte die Höhe?

Die Gerichte haben folgende Kriterien entwickelt:

  • Art der Verletzung: leicht oder schwer, Verlust von Organen, Gliedmaßen, Körperfunktionen
  • Art, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen
  • Vorschäden oder Vorerkrankungen
  • Dauer des Leidens, der Therapie und der Behandlung
  • Beeinträchtigung oder Unmöglichkeit der weiteren Berufsausübung
  • Einschränkungen in der Freizeit
  • Lebensalter des geschädigten Patienten

Damit nichts vergessen wird, arbeiten wir mit einem Fragebogen, den Sie schnell ausfüllen können. So erhält das Gericht eine vollständige Schätzgrundlage. Ausführlich dazu: Höhe des Schmerzensgeldes.

Auch das Verschulden des Arztes kann eine Rolle spielen. Im Fall des BGH zeigten Röntgenbild, EKG und Blutwerte innerhalb einer halben Stunde deutliche Hinweise auf einen Herzinfarkt; dennoch wurde der Patient auf die Normalstation verlegt und starb am nächsten Morgen. Das OLG Düsseldorf hatte nur 2.000 Euro zugesprochen, weil das Verschulden ohne Bedeutung sei. Der BGH hob das auf: Besonders schweres Verschulden kann das Schmerzensgeld erhöhen. Ein grober Behandlungsfehler ist allerdings nicht dasselbe wie grobe Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 08.02.2022 - Az. VI ZR 409/19).

Warum steigen die Schmerzensgelder?

Gerichte orientieren sich an früheren Urteilen. Weil Geld an Wert verliert, wiegt ein alter Betrag heute weniger. Das OLG Schleswig hat das erstinstanzliche Schmerzensgeld deshalb mehr als verdoppelt und die Tendenz zu deutlich höheren Beträgen bei schwersten Dauerschäden ausdrücklich gebilligt (OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - Az. 7 U 29/16).

Seitdem sind die Verbraucherpreise deutlich gestiegen: um 6,9 % (2022), 5,9 % (2023) und je 2,2 % (2024 und 2025), zusammen rund 18 % (Statistisches Bundesamt). Ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro aus dem Jahr 2021 entspricht heute einer Kaufkraft von rund 118.000 Euro.

Die frühere Begründung mit der Nullzinsphase trägt nicht mehr – die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagensatz zuletzt am 10.09.2026 auf 2,50 % angehoben. Maßgeblich bleibt die Geldentwertung. Einen Anspruch auf automatische Inflationsanpassung gibt es aber nicht; die Gerichte berücksichtigen die Entwicklung bei der Bemessung.

Ein Beispiel für diese Entwicklung: Das OLG Oldenburg sprach einem in der 25. Schwangerschaftswoche geborenen Kind 130.000 Euro zu. Die Klinik hatte bei der Entlassung eine augenärztliche Kontrolle erst nach drei Monaten empfohlen; nach fünf Wochen hatte sich die Netzhaut abgelöst. Das Kind ist auf einem Auge erblindet und auf dem anderen hochgradig sehbehindert. Der Betrag ging deutlich über die beantragten 80.000 Euro hinaus (OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.2023 - Az. 5 U 45/22).

Sie möchten wissen, welche Vergleichsurteile zu Ihren Verletzungen passen? Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und kostenlos.

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Zur Frage der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach ärztlichem Behandlungsfehler haben wir einen eigenen Menüpunkt eingerichtet. Sehen Sie bitte hier:

Bemessung eines angemessen hohen Schmerzensgeldes

Welche Beträge haben Gerichte zugesprochen?

Schwere Hirnschädigung des Kindes: Gynäkologe wies trotz pathologischem CTG nicht sofort in die Klinik ein

500.000 €

OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2021 - Az. 26 U 102/20

Dauerhafte Schädigung des Kindes durch Sauerstoffmangel: Hebamme kontrollierte trotz gemeldeter Blutungen die Vorlage zu spät (grober Fehler)

300.000 €

OLG Rostock, Urteil vom 05.11.2021 - Az. 5 U 119/13

Dauerhafte Blasen-, Darm- und Sexualfunktionsstörung: Cauda-equina-Syndrom bei Aufnahme nicht erkannt (grober Fehler)

75.000 €

OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2024 - Az. 26 U 183/23

Amputation des rechten Unterarms: Kompartmentsyndrom vom Hausarzt übersehen (grober Fehler)

50.000 €

OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 - Az. 26 U 59/16

Bleibende Nervenschäden an den Beinen und chronische Schmerzen: zwei Wirbelsäulenoperationen ohne Aufklärung über konservative Alternativen

50.000 €

OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2024 - Az. 26 U 36/23

Blasen- und Mastdarmlähmung: Spinalanästhesie zu hoch angesetzt, Rückenmark verletzt

40.000 €

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2018 - Az. 5 U 63/15

MRSA-Infektion mit Sepsis und Abszess an der Lendenwirbelsäule, Folgeoperation: Pflegeschüler stöpselte die Infusion ab, ohne die Handschuhe zu wechseln (grober Hygieneverstoß)

40.000 €

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013 - Az. 26 U 62/12

Schmerzen, Kälteempfindlichkeit und Zahnfleischentzündungen: Oberkieferkronen ohne Randschluss

6.000 €

LG Aachen, Urteil vom 04.02.2025 - Az. 15 O 1/23

Jeder Fall ist anders – vergleichbare Urteile zu finden, ist Teil unserer Prüfung. Schildern Sie uns Ihren Fall!

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Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle?

Eine verbindliche Tabelle gibt es nicht. Gerichte vergleichen mit früheren Urteilen zu ähnlichen Verletzungen und passen die Beträge an den Einzelfall an.

Bekomme ich bei einem groben Behandlungsfehler mehr Schmerzensgeld?

Ein grober Fehler erleichtert vor allem den Beweis, weil die Ursache dann vermutet wird (§ 630h Abs. 5 BGB). Schweres Verschulden des Arztes kann zusätzlich den Betrag erhöhen.

Gibt es neben dem Schmerzensgeld weiteren Schadensersatz?

Ja. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten und Hilfsmittel werden gesondert ersetzt.

Kann ich eine Schmerzensgeldrente bekommen?

Bei schweren Dauerschäden können Gerichte neben einem Kapitalbetrag eine monatliche Rente zusprechen.

Muss ich Schmerzensgeld versteuern?

Das Schmerzensgeld selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Zinsen, die Sie später aus dem angelegten Betrag erzielen, sind dagegen steuerpflichtig.

Wird Schmerzensgeld auf Bürgergeld angerechnet?

Nein. Schmerzensgeld bleibt beim Bürgergeld als Einkommen außer Betracht (§ 11a Abs. 2 SGB II).

Wie lange habe ich Zeit?

In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler und vom Verantwortlichen erfahren haben; spätestens 30 Jahre nach dem Fehler (§§ 195, 199 BGB).

Was kostet mich die Prüfung meines Falls?

Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos. Die weiteren Kosten übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung; ohne sie kann eine Prozessfinanzierung infrage kommen.